Kfz Versicherung
In der KFZ-Versicherung unterscheidet man verschiedene Sparten: Die Haftpflichtversicherung, die Teilkaskoversicherung, die Vollkaskoversicherung und die Insassen-Unfallversicherung.
KFZ Versicherung - Haftpflichtversicherung als Pflichtversicherung
Will jemand seinen PKW zum öffentlichen Straßenverkehr zulassen, braucht er von einem Versicherungsunternehmen eine Versicherungsbestätigung. Diese ist besser bekannt unter dem Namen Deckungskarte. Mit dieser Versicherungsbestätigung verpflichtet sich eine KFZ Versicherung, dass sie für alle Haftpflichtschäden, deren Verursacher das zu versichernde Fahrzeug ist, aufzukommen. Der Gesetzgeber in Deutschland schreibt für diese KFZ Versicherung derzeit folgende Mindestdeckungen vor: 1 000 000 Euro für Sachschäden, 7 500 000 Euro für Personenschäden und 50 000 Euro für Vermögensschäden. Jede Gesellschaft, die eine KFZ Versicherung anbietet, muss jeden Antragssteller aufnehmen und diesem den gesetzlichen Mindestschutz anbieten. Ausnahmen gelten nur für diejenigen Versicherer, die dem Antragssteller gekündigt haben, weil er Unfälle verursacht hat oder seine Prämien nicht bezahlt hat. Hat eine KFZ Versicherung diese Deckungszusage erteilt, ist diese daran gebunden.
Das heißt, wenn zwischen der Abgabe der Versicherungsbestätigung und der Fälligkeit des Einlösebeitrages ein Unfall geschieht, muss die Versicherung für den daraus resultierenden Haftpflichtschaden im Rahmen der gesetzlichen Mindestdeckung aufkommen. Und das auch dann, wenn möglicherweise der Einlösebeitrag nicht bezahlt werden sollte. Allerdings hat die Versicherung dann die Möglichkeit, den zugesagten Versicherungsschutz wieder zu kündigen. Sie teilt KFZ- Zulassungsstelle mit, dass sie die Deckungszusage widerruft. Die KFZ-Zulassungsstelle legt dann das Fahrzeug still, bis der Halter eine neue KFZ Versicherung gefunden hat, die ihm die Deckung garantiert. Ob die Versicherungsgesellschaften den Einlösebeitrag einklagen werden und dann mit Zwangsvollstreckungsmaßnahmen eintreiben werden, werden die Versicherungsgesellschaften von Fall zu Fall entscheiden. Im Regelfall wird wohl der Widerruf der Versicherungsbestätigung der schnellere und kosten-günstigere Weg für die KFZ Versicherung sein. Wenn allerdings ein Unfall geregelt werden muss, wird wohl die volle Prämie für das erste Versicherungsjahr eingeklagt werden.
KFZ Versicherung: Teilkaskoversicherung
Die Teilkaskoversicherung deckt nur Schäden ab, die durch Diebstahl, Vandalismus und ggf. durch Hagel verursacht werden. Hinzu kommt noch eine Deckung für Schäden in den Windschutzscheiben durch Steinschlag.
Dies ist jedoch auf solche Schäden begrenzt, die die Sicherheit beim Fahren beeinträchtigen. Soweit durch Steinschlag die Sicht nicht beeinträchtigt ist, kann die Teilkaskoversicherung die Leistung verweigern.
KFZ Versicherung: Vollkaskoversicherung
Die Vollkaskoversicherung deckt die Schäden am eigenen Fahrzeug, die man selbst verursacht hat und für die niemand anders aufkommt. Ob man eine solche Versicherung abschließt, muss man selbst entscheiden. Je höher die Prämie für die Vollkaskoversicherung ist, desto genauer sollte man rechnen. Man könnte die Prämie für die Vollkaskoversicherung als eine Art Sparbüchse betrachten, in der man das Geld für ein Ersatzfahrzeug anspart, um es dann im Fall des Falles zur Verfügung zu haben. Verfügt man über ein sehr großes liquides Vermögen, aus dem man problemlos ein Ersatzfahrzeug beschaffen könnte, wenn es zu einem Totalschaden käme, dann lohnt sich die Vollkaskoversicherung vermutlich nicht. Ist man aber auf das Fahrzeug angewiesen und muss es darüber hinaus mit einem Kredit finanzieren, so erscheint eine Vollkaskoversicherung als dringend erforderlich. Denn käme es in einem solchen Fall zu einem Totalschaden, hätte man kein Fahrzeug mehr. Man müsste die Kreditraten für das beschädigte Fahrzeug weiterhin bezahlen und an die Neuanschaffung wäre eines anderen Fahrzeuges wäre nicht zu denken.
KFZ Versicherung: Insassen-Unfallversicherung
Verbraucherschützer sind der Ansicht, dass man die Insassen-Unfallversicherung nicht braucht. |