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Girokonto

Im Wort Girokonto steckt das italienische Wort "giro" oder "girare", was nichts anderes heißt als Kreislauf, oder kreisen lassen. Dahinter steckt auch der Sinn und Zweck eines Girokontos: Zahlungen zu Gunsten und zu Lasten des Kontos werden hier abgewickelt, das Geld nimmt also über dieses Konto seinen Kreislauf.

Wann diese Art von Konto entstand, ist heutzutage nicht mehr nachweißbar, fest aber steht, dass es schon im 14. Jahrhundert die ersten schriftlichen Zahlungsanweisungen gab.

Früher wurden Löhne und Gehälter meistens in bar, in sogenannten Lohntüten ausgezahlt. Ebenso wurden Mieten und auch laufende Kosten bar beglichen. Erst seit den 1960er Jahren entdeckten die Banken und Sparkassen den Nutzen des Girokontos für das Privatkundengeschäft. Nach und nach forderten die Unternehmen ihre Arbeitnehmer dazu auf, sich ein Girokonto anzulegen, da die Überweisung auf ein solches einfacher ist, als die Bargeldübergabe, die zudem die Gefahr von Überfallen mit sich brachte. So setzte sich diese Art von Konto durch und ist aus der heutigen Gesellschaft nicht mehr weg zudenken.

Da heutzutage die Teilnahme am Leben ohne ein Girokonto nicht mehr möglich ist, glauben viele Menschen in Deutschland, dass zumindest die Sparkassen dazu verpflichtet sind, jedem ein solches Konto zu eröffnen. Dem ist aber nicht so und in Deutschland besteht, im Gegensatz zu Belgien oder Frankreich, kein Rechtsanspruch auf ein Girokonto.
Ein Girokonto ist juristisch betrachtet ein Konto in laufender Rechnung, bei dem die Differenz zwischen Soll und Haben täglich ermittelt wird. Bei einem Girokonto muss eine der beiden Parteien ein Kaufmann sein, diese Eigenschaft wird durch die jeweilige Bank oder Sparkasse erfüllt.

Das Girokonto wird meistens zum Gehaltseingang und zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs genutzt. Das heißt die meisten Überweisungen, Lastschriften und Daueraufträge werden über ein Girokonto abgewickelt. Auch die Versorgung mit Bargeld findet meistens durch Abbuchung von Geld statt, dass auf dem Girokonto ist. Sehr weit verbreitet ist hierzu die Maestro-Karte, die auch als Debit-Karte in Warenhäusern und Geschäften genutzt werden kann.

Um ein Girokonto zu eröffnen, verlangt der Gesetzgeber, dass der Kunde sich eindeutig legitimiert, insbesondere Namen und Anschrift müssen hinterlegt werden, da ein solches Konto nicht für einen Dritten oder mit einem falschen Namen eröffnet werden darf. Im Rahmen des Geldwäschegesetztes muss zudem bei der Kontoeröffnung vom Kunden versichert werden, dass das die Eröffnung auf eigene Rechnung erfolgt. Zusätzlich verlangen die Banken noch einen Kontoeröffnungsantrag mit Schufa-Klausel. Ein Girokonto kann jederzeit vom Kunden innerhalb eines Monats gekündigt werden. Die Bank darf ein solches Konto nur bei schweren Verfehlungen des Kunden, wie etwa Verstößen gegen das Geldwäschegesetz, kündigen.
Guthaben auf einem Girokonto wird in der Regel, wenn überhaupt, nur gering verzinst. Im Gegensatz dazu ist der Überziehungszinsatz relativ hoch. Dafür bietet eine Vielzahl von Banken und Sparkassen mittlerweile kostenlose Girokonten an, jedoch mit der Bedingung eines regelmäßigen Geldeingangs. Ebenso ist für Schüler, Studenten und Azubis die Kontoführung meistens kostenlos. Die Bank muss den Kunden über die Buchungsvorgänge in Form von Kontoauszügen regelmäßig informieren. Ebenso muss in regelmäßigen Abständen ein Rechnungsabschluss erfolgen, in welchen über Zinsen und Gebühren, die auf Grund des Kontos anfallen informiert wird.

 

 

 

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