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GirokontoIm Wort Girokonto steckt das italienische Wort "giro" oder "girare", was nichts anderes heißt als Kreislauf, oder kreisen lassen. Dahinter steckt auch der Sinn und Zweck eines Girokontos: Zahlungen zu Gunsten und zu Lasten des Kontos werden hier abgewickelt, das Geld nimmt also über dieses Konto seinen Kreislauf. Wann diese Art von Konto entstand, ist heutzutage nicht mehr nachweißbar, fest aber steht, dass es schon im 14. Jahrhundert die ersten schriftlichen Zahlungsanweisungen gab. Früher wurden Löhne und Gehälter meistens in bar, in sogenannten Lohntüten ausgezahlt. Ebenso wurden Mieten und auch laufende Kosten bar beglichen. Erst seit den 1960er Jahren entdeckten die Banken und Sparkassen den Nutzen des Girokontos für das Privatkundengeschäft. Nach und nach forderten die Unternehmen ihre Arbeitnehmer dazu auf, sich ein Girokonto anzulegen, da die Überweisung auf ein solches einfacher ist, als die Bargeldübergabe, die zudem die Gefahr von Überfallen mit sich brachte. So setzte sich diese Art von Konto durch und ist aus der heutigen Gesellschaft nicht mehr weg zudenken. Da heutzutage die Teilnahme am Leben ohne ein Girokonto nicht mehr möglich ist, glauben viele Menschen in Deutschland, dass zumindest die Sparkassen dazu verpflichtet sind, jedem ein solches Konto zu eröffnen. Dem ist aber nicht so und in Deutschland besteht, im Gegensatz zu Belgien oder Frankreich, kein Rechtsanspruch auf ein Girokonto. Das Girokonto wird meistens zum Gehaltseingang und zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs genutzt. Das heißt die meisten Überweisungen, Lastschriften und Daueraufträge werden über ein Girokonto abgewickelt. Auch die Versorgung mit Bargeld findet meistens durch Abbuchung von Geld statt, dass auf dem Girokonto ist. Sehr weit verbreitet ist hierzu die Maestro-Karte, die auch als Debit-Karte in Warenhäusern und Geschäften genutzt werden kann. Um ein Girokonto zu eröffnen, verlangt der Gesetzgeber, dass der Kunde sich eindeutig legitimiert, insbesondere Namen und Anschrift müssen hinterlegt werden, da ein solches Konto nicht für einen Dritten oder mit einem falschen Namen eröffnet werden darf. Im Rahmen des Geldwäschegesetztes muss zudem bei der Kontoeröffnung vom Kunden versichert werden, dass das die Eröffnung auf eigene Rechnung erfolgt. Zusätzlich verlangen die Banken noch einen Kontoeröffnungsantrag mit Schufa-Klausel. Ein Girokonto kann jederzeit vom Kunden innerhalb eines Monats gekündigt werden. Die Bank darf ein solches Konto nur bei schweren Verfehlungen des Kunden, wie etwa Verstößen gegen das Geldwäschegesetz, kündigen. |