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Krankenversicherung Historischer Überblick über die Krankenversicherung in Deutschland Derzeit sind in Deutschland etwa 87 Prozent der Krankenversicherten Mitglied bei einer gesetzlichen Krankenkasse und etwa 13 Prozent sind Mitglied bei einer privaten Krankenkasse.
Seit der Gesundheitsreform 2007 muss jeder, der länger in Deutschland lebt, krankenversichert sein, wenn er nicht etwa der freien Heilfürsorge für Soldaten, oder aber Gefängnisinsassen unterliegt. Gesetzliche Grundlage der Krankenversicherung ist das Fünfte Buch des Sozialgesetzbuches und gesetzliche Krankenversicherungen sind Körperschaften des öffentlichen Rechts. In der gesetzlichen Krankenversicherung zahlen alle Versicherten, abhängig von Einkommen, gleichermaßen an. Der Staat entscheidet über die Höhe der Versicherungsprämie und da die gesetzliche Krankenversicherung umlagefinanziert ist, führt die Alterung der Versicherten zu immer höheren Beitragssätzen. In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind Arbeitnehmer, Bezieher von Arbeitslosengeld, Rentner und ihre minderjährigen Familienangehörigen in aller Regel versicherungspflichtig. Studenten und Personen mit einem Einkommen über 49.500 € im Jahr können sich von der Versicherungspflicht befreien lassen. Bei abhängig Beschäftigten werden ein Teil des Beitrags vom Arbeitnehmer und ein Teil des Beitrags vom Arbeitgeber bezahlt. Zusatzkosten, die jede GKV erheben darf, werden allein vom Arbeitnehmer bezahlt. Außerdem werden Familienmitglieder in der GKV kostenlos mitversichert, wenn sie selber nicht erwerbstätig sind. Bei der privaten Krankenkasse müssen Ehepartner und Kinder separat versichert werden. Hat ein Ehepaar Kinder und ist ein Ehemitglied privat, das andere gesetzlich versichert, werden die Kinder bei dem Ehepartner versichert, der das höhere Einkommen hat, das heißt, es müssen extra Beiträge für die Kinder gezahlt werden, wenn der mehr verdienende Ehepartner der privat Versicherte ist. Die Private Krankenversicherung In der privaten Krankenversicherung sind Beamte, Selbständige und Freiberufler und auf Antrag Studenten, sowie Arbeitnehmer mit einem Einkommen über 49.500 € im Jahr versichert. Im Gegensatz zur GKV zahlen Versicherte hier nicht nach Einkommen, sondern nach Gesundheitsstatus, Alter, Geschlecht und ausgeübten Beruf ein. Da der Versicherte einen Versicherungsvertrag mit einer Versicherung aushandelt, bestimmt er selber über Leistungsumfang, Selbstkosten und bestimmt so indirekt die Prämienhöhe mit. Allerdings dürfen die vereinbarten Leistungen nicht unter denen der gesetzlichen Krankenversicherung liegen. Die private Krankenversicherung hat, im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung, das Recht Verträge abzulehnen, während die gesetzliche Krankenversicherung niemanden aufgrund seines Gesundheitszustandes ablehnen darf. Gesetzlich Versicherte können Krankheitsrisiken und Kosten mit Wahltarifen bei einer gesetzlichen Krankenkasse oder durch eine private Zusatzversicherung abdecken. Ein gesetzlich Versicherter, der durch einen Wahltarif bei einer gesetzlichen Krankenkasse Krankheitsrisiken abdeckt, verpflichtet sich gleichzeitig dazu, ein Jahr lang die Krankenkasse nicht wechseln zu können. Andererseits kann die gesetzliche Krankenversicherung Wahltarife jederzeit wieder abschaffen, wenn sie sich nicht tragen. Da diese Wahltarife aber jedem Mitglied offen stehen, können einige chronisch Kranke dafür sorgen, dass ein Wahltarif unwirtschaftlich wird und eingestellt wird, wie es zum 31.12.2010 mit dem Wahltarif TK Privatpraxis der Techniker Krankenkasse geschah. |